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   BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20   

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BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20 (https://dejure.org/2021,14926)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - 4 StR 506/20 (https://dejure.org/2021,14926)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 (https://dejure.org/2021,14926)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 64 Satz 2 StGB; § 67d Abs. 1 Satz 1 und 3 StGB
    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Betäubungsmittelrecht: Geltung der allgemeinen Grundsätze; beispielhafte Kasuistik); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Beurteilung der konkreten Erfolgsaussicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 354 Abs. 1 StPO, §§ 30 Abs. 1 Nr. 4, 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 27, 52 StGB, § 265 StPO, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 21 Abs. 1 Satz 1 OWiG, § 24a Abs. 2 StVG

  • Wolters Kluwer

    Erfolgreiche Revision des Angelkagten wegen der rechtlichen Fehleinschätzung des Landgerichts zum täterschaftlichen Handeln anstelle einer Beihilfe zur Tat

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von und unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe bei Tätigkeit als Drogenkurier

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgreiche Revision des Angelkagten wegen der rechtlichen Fehleinschätzung des Landgerichts zum täterschaftlichen Handeln anstelle einer Beihilfe zur Tat

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 27 ; StGB § 52
    Erfolgreiche Revision des Angelkagten wegen der rechtlichen Fehleinschätzung des Landgerichts zum täterschaftlichen Handeln anstelle einer Beihilfe zur Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kurier: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im BTM-Strafrecht

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Urteilsaufhebung - OWi-Fahrverbot wegen BtM-Fahrt bleibt bestehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 216
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19; Beschluss vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20).

    Als mittäterschaftliches Handeltreiben kann eine Kuriertätigkeit demgegenüber einzuordnen sein, wenn der Beteiligte über den reinen Transport hinaus erhebliche Tätigkeiten entfaltet (BGH, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219).

  • BGH, 13.06.2018 - 1 StR 132/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (eingeschränktes Ermessen

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Das Landgericht hat sich, obwohl die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen des Angeklagten dazu drängten, weder dazu verhalten, ob bei ihm Therapiebereitschaft besteht, noch hat es die Annahme, die Sprachbarriere könne während der Therapie abgebaut werden, tatsachenfundiert anhand der Person des Angeklagten belegt (zur Problematik der fehlenden Beherrschung der deutschen Sprache im Rahmen der Prüfung der Erfolgsaussichten vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2018 - 1 StR 132/18, NStZ-RR 2018, 273 mwN).
  • BGH, 08.11.2016 - 1 StR 325/16

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterstellung eines Kuriers:

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Solche Tätigkeiten können beispielsweise bei der Einbindung des Kuriers in den An- oder Verkauf der Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 ? 1 StR 508/11), bei einer Tätigkeit als Zwischenhändler (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16) oder bei einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der transportierten Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246) gegeben sein.
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Solche Tätigkeiten können beispielsweise bei der Einbindung des Kuriers in den An- oder Verkauf der Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 9. November 2011 ? 1 StR 508/11), bei einer Tätigkeit als Zwischenhändler (BGH, Beschluss vom 8. November 2016 - 1 StR 325/16) oder bei einer weiterreichenden Einflussmöglichkeit des Kuriers auf Art und Menge der transportierten Betäubungsmittel (BGH, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 StR 81/07, NStZ-RR 2007, 246) gegeben sein.
  • BGH, 14.01.2014 - 1 StR 531/13

    Beschränkung der Revision (selbstständige Anfechtung der Dauer des Vorwegvollzugs

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    d) Bereits die Aufhebung des Ausspruchs über die verhängte Freiheitsstrafe zieht die - im Übrigen wegen der unzulässigen Anrechnung von Untersuchungshaft ohnehin rechtsfehlerhafte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 1 StR 531/13, NStZ-RR 2014, 107) - Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Freiheitsstrafe vor der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach sich.
  • BGH, 24.03.2021 - 4 StR 20/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: strafschärfende Wertung

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Die isolierte strafschärfende Wertung von dolus directus (Wissentlichkeit) verstößt daher gegen § 46 Abs. 3 StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 20/21 mwN).
  • BGH, 04.12.2019 - 4 StR 74/19

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19; Beschluss vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20).
  • BGH, 08.07.2020 - 1 StR 169/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (erforderliche

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19).
  • BGH, 10.03.2021 - 6 StR 317/20

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Tatbeteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, vom 28. Februar 2007 ? 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219, 221; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 4 StR 74/19; Beschluss vom 10. März 2021 - 6 StR 317/20).
  • BGH, 08.01.2020 - 5 StR 564/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (mangelnde

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - 4 StR 506/20
    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19).
  • BGH, 04.12.2019 - 1 StR 433/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (hinreichend konkrete

  • BGH, 09.11.2011 - 1 StR 508/11

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • BGH, 10.11.2022 - 2 StR 132/22

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Minderung des nach § 73c StGB

    Die Beurteilung der konkreten Erfolgsaussicht bedarf einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 10 mwN); zur Bejahung einer Erfolgsaussicht ist es erforderlich, dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Therapieverlauf finden lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 3 StR 325/20 Rn. 4).
  • BGH, 01.06.2022 - 3 StR 118/22

    Täterschaftliche Beteiligung am Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beteiligung

    Maßgeblich sind insoweit insbesondere der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass Durchführung und Ausgang der Haupttat maßgeblich auch vom Willen des Täters abhängt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 5; Urteile vom 1. August 2012 - 5 StR 176/12, juris Rn. 9; vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.).
  • BGH, 18.05.2021 - 1 StR 72/21

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung von Täterschaft und

    Eine andere Bewertung kommt nur in Betracht, wenn der Kurier erhebliche, über den reinen Transport hinausgehende Tätigkeiten entfaltet, am An- und Verkauf des Rauschgifts unmittelbar beteiligt ist oder sonst ein eigenes Interesse am weiteren Schicksal des Gesamtgeschäfts hat, weil er eine Beteiligung am Umsatz oder zu erzielenden Gewinn erhalten soll (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 5; vom 15. Oktober 2020 - 1 StR 331/20 Rn. 3; vom 13. Mai 2020 - 1 StR 43/20 Rn. 9; vom 29. Januar 2019 - 4 StR 589/18 Rn. 4 und vom 7. September 2017 - 1 StR 409/17 Rn. 3).
  • BGH, 03.08.2023 - 4 StR 467/22

    Vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr; Vorliegen eines

    Dabei wird das Landgericht die Umstände der längerfristig geplanten Flucht des Angeklagten aus dem Maßregelvollzug und insbesondere auch seines Verhaltens nach der Flucht in den Blick zu nehmen haben (zur Berücksichtigung prognoseungünstiger Faktoren vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 23.09.2021 - 1 StR 329/21

    Strafzumessung (Berücksichtigung ausländischer Vorstrafen: erforderliche

    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 10; vom 8. Juli 2020 - 1 StR 169/20 Rn. 4; vom 8. Januar 2020 ? 5 StR 564/19 Rn. 5 und vom 4. Dezember 2019 ? 1 StR 433/19 Rn. 7).
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 137/23

    Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Erschöpft sich die Tätigkeit im bloßen Transport von Betäubungsmitteln, ist regelmäßig von einer untergeordneten Bedeutung auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 2021 - 1 StR 72/21 -, juris Rdnr. 4; und vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 -, juris Rdnr. 5).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der

    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 mwN).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Dabei sind neben der hier von der Strafkammer herangezogenen Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 29.06.2023 - 6 StR 261/23

    Beurteilung einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bzgl. der Anordnung der

    Dabei sind neben der Therapiebereitschaft auch etwaige prognoseungünstige Faktoren einzubeziehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. April 2021 - 4 StR 506/20; vom 17. Januar 2023 - 5 StR 525/22).
  • LG Essen, 01.09.2022 - 27 KLs 16/22

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Eine Bewertung des Tatbeitrags des Kuriers als täterschaftlich kommt nach der obergerichtlichen Rechtsprechung in Betracht, wenn der Beteiligte über den reinen Transport der Betäubungsmittel erhebliche weitere Tätigkeiten im Gefüge des Handeltreibens entfaltet (BGH, Urt. v. 13.04.2021, 4 StR 506/20, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 08.08.2023 - 1 ORs 97/23

    Täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Keine Relevanz von

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